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Dies sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese Vorlage enthält Beispieltexte, ist nicht vollständig und kann nicht veröffentlicht werden. Die AGB dienen der Absicherung von Website-Eigentümern. Darin können sie eigene Vertragsbedingungen festlegen und ihrer Informationspflicht nachkommen. Für den Fall eines Online-Shops kann diese Informationspflicht z. B. Details über Waren, Preise sowie die Bedingungen des Vertragsabschlusses, der Kündigung und des Widerrufs umfassen. Die AGB müssen Überschriften enthalten und passend für das eigene Unternehmen formuliert sein. Um sicherzugehen, dass Ihre AGB gesetzlichen Regelungen entsprechen, lassen Sie diese von einem erfahrenen Anwalt überprüfen.

AGB

Bedingungen für die Ausführung von Instandsetzungsarbeiten an Kraftfahrzeugen, deren Teilen und Aufbauten, sowie für die Erstellung von Kostenvoranschlägen. Erarbeitet von Bundesinnung der Kraftfahrzeugtechniker und Fachverband der Fahrzeugindustrie Österreichs im Einvernehmen mit dem Büro für Konsumentenfragen im Bundeskanzleramt, ARBÖ, ÖAMTC und dem Verein für Konsumenteninformation. Ausgabe März 1999 Gültig für die Mitglieder des Fachverbandes der Fahrzeugindustrie Österreichs und der Bundesinnung der Kraftfahrzeugtechniker.

1. KOSTENVORANSCHLAG

(1.1) Kostenvoranschläge sind entgeltlich, nämlich 10 % des Kostenvoranschlages. (1.2) Ein Kostenvoranschlag beinhaltet eine nach kaufmännischen und technischen Gesichtspunkten vorgenommene Detaillierung und Aufschlüsselung bei den Einzelposten Material, Arbeit etc. (1.3) Der Zeitaufwand für die Erstellung eines Kostenvoranschlages wird nach dem Werkstätten-Stundensatz verrechnet. Diese Kosten werden bei nachfolgender Auftragserteilung in Abzug gebracht und zwar in dem Verhältnis, in dem sich der tatsächlich erteilte Auftrag zum Umfang des ursprünglichen Kostenvoranschlages verhält. (1.4) Die aus Anlass der Erstellung des Kostenvoranschlages erforderlichen und in Auftrag gegebenen Leistungen wie Fahrten, Reisen, Montagearbeiten und ähnliches werden dem Auftraggeber gesondert verrechnet.

2. TAUSCHAGGREGATE

(2.1) Die Berechnung von Tauschpreisen setzt voraus, dass die vom Auftraggeber beigestelIten Aggregate keine ungewöhnlichen Schäden aufweisen und noch aufbereitungsfähig sind.

3. PROBEFAHRTEN

(3.1) Der Instandsetzungsauftrag umfasst die Ermächtigung, mit Kraftfahrzeugen und Aggregaten Probeläufe sowie Probe- und Überstellungsfahrten - unter Verwendung von Probefahrt- oder Überstellungskennzeichen - durchzuführen.

4. ZAHLUNGEN

(4.1) Die Zahlung für erbrachte Instandsetzungsarbeiten und verkaufte Waren hat bei Übergabe bar zu erfolgen, soweit vom Auftragnehmer Zahlung durch Wechsel, Scheck etc. akzeptiert wird, erfolgt dies zahlungshalber und es gehen anfallende Spesen zu Lasten des Auftraggebers. (4.2) Die Aufrechnung von Forderungen des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer mit dessen Forderungen ist ausgeschlossen, es sei denn, dass der Auftragnehmer zahlungsunfähig geworden ist oder die Gegenforderung im rechtlichen Zusammenhang mit der Zahlungsverbindlichkeit des Auftraggebers steht, gerichtlich festgestellt oder vom Auftragnehmer anerkannt worden ist.

5. LIEFERUNG

(5.1) Ein vereinbarter Fertigstellungstermin ist im Auftrags- schreiben festzuhalten.

6. ABSTELLUNG VON FAHRZEUGEN AUF ÖFFENTLICHER VERKEHRSFLÄCHE

6.1) Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass der Reparaturgegen- stand ab jenem Tag, der dem im Auftragsschreiben genannten Fertigstellungstermin folgt, vom Auftragnehmer auf öffentlicher Verkehrsfläche abgestellt werden kann.

7. ALTTEILE

(7.1) Ersetzte Altteile – ausgenommen Tauschteile – sind vom Auftragnehmer bis zum vereinbarten Fertigstellungstermin aufzubewahren und deren Herausgabe kann bis zu diesem Zeitpunkt verlangt werden, andernfalls ist der Auftragnehmer berechtigt, diese Altteile zu entsorgen. (7.2) Allfällige Entsorgungskosten gehen zulasten des Auftraggebers.

8. EIGENTUMSVORBEHALT

(8.1) Alle gelieferten und an montierten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.

9. RECHT ZUR ZURÜCKBEHALTUNG DES REPARATURGEGENSTANDES

(9.1) Dem Auftragnehmer steht wegen aller seiner Forderungen aus dem gegenständlichen Auftrag, insbesondere für den gemachten Auf- wand oder aus dem ihm verursachten Schaden, sowie für einschlägige Materiallieferungen ein Zurückbehaltungsrecht an dem betroffenen Reparaturgegenstand des Auftraggebers zu. 9.2) Dies gilt auch für Forderungen aus früheren Instandsetzungsaufträgen, soweit diese vom gleichen Auftraggeber erteilt worden sind und den gleichen Reparaturgegenstand betroffen haben. (9.3) Weisungen, über den Reparaturgegenstand in bestimmter Weise zu verfügen, muss der Auftragnehmer erst nach vollständiger Bezahlung seiner Forderungen ausführen.

10. BEHELFSREPARATUREN

10.1) Bei behelfsmäßigen Instandsetzungen, die nur über ausdrücklichen Auftrag durchgeführt werden, ist lediglich mit einer den Umständen entsprechenden, sehr beschränkten Haltbarkeit zu rechnen. (10.2) Auf diesen Umstand ist der Auftraggeber ausdrücklich hinzuweisen.

11. GEWÄHRLEISTUNG UND LEISTUNGSBESCHREIBUNG

(11.1) Der Auftragnehmer leistet Gewähr für die durchgeführten Instandsetzungsarbeiten und für die eingebauten Teile innerhalb der gesetzlichen Frist. (11.2) Verschleißteile haben nur die dem jeweiligen Stand der Technik entsprechende Lebensdauer. (11.3) Die Gewährleistung erfolgt durch kostenlose Behebung der nachgewiesenen Mängel in angemessener Frist und zumutbarer Weise. Ist eine Behebung nicht möglich oder mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden, so ist angemessener Ersatz zu leisten. (11.4) Zur Ausführung der Leistungen im Rahmen der Gewährleistung hat der Auftraggeber den Reparaturgegen- stand dem Auftragnehmer in dessen Betrieb auf eigene Kosten und Gefahr zu überstellen. Ist eine Überstellung untunlich, ist der Auftragnehmer zu verständigen. Dieser kann dann entweder die Überstellung auf seine Kosten und Gefahr oder die Durchführung der Arbeiten im Rahmen der Gewährleistung bei einem anderen Betrieb, zu dem die Überstellung durch den Auftraggeber tunlich ist, verlangen oder angemessenen Ersatz leisten. (11.5) Nicht abdingbare Rechte des Auftraggebers auf Wandlung werden hiedurch nicht berührt. (11.6) Bestehende und über die Gewährleistung hinausgehende Herstellergarantien werden durch die vorstehenden Bestimmungen nicht beeinträchtigt.

12. SCHADENERSATZ

(12.1) Der Auftragnehmer haftet für alle von ihm aus Anlass der Ausführung der Instandsetzungsarbeiten verschuldeten Schäden, soweit diese an einer Person oder am Reparaturgegenstand selbst eingetreten sind. Für alle sonstigen Schäden einschließlich der Folgeschäden oder Schäden aus Vertragsverletzung haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. (12.2) Aus der Produkthaftung zustehende Ansprüche werden durch diese Regelung nicht berührt. (12.3) Die Haftungsbeschränkung gemäß (12.1) gilt auch bei Verlust des vom Auftragnehmer übernommenen Reparaturgegenstandes. (12.4) Für im Fahrzeug befindliche Gegenstände, die nicht zum Betrieb des Fahrzeuges gehören wird vom Auftragnehmer so ferne er diese nicht ausdrücklich in Verwahrung genommen hat, nicht gehaftet.

13. ERFÜLLUNGSORT

(13.1) Erfüllungsort ist der Sitz des Auftragnehmers.

14. GERICHTSSTAND

(14.1) Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit dem Reparaturauftrag ist das für den Sitz des Auftragnehmers sachlich zuständige Gericht.

15. DATENSCHUTZ

(15.1) U. LISKO GMBH verarbeitete die sie betreffenden personenbezogenen Daten zur Vertragserfüllung bzw. zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, sowie zu Informations- und Marketingzwecken gem. Art. 6 Abs. 1 lit. a und f DSGVO. Ohne diese Daten können wir den Vertrag mit Ihnen nicht abschließen bzw. erfüllen. Zum Zwecke der Vertragsabwicklung ist es erforderlich, Ihre personenbezogenen Daten an interne und externe Dienstleister weiterzugeben. Die zuvor genannten Dritten werden von der U. LISKO GMBH im Sinne von Art. 28 DSGVO als Auftragsverarbeiter beauftragt und zur Gewährung der Datensicherheit gemäß Art. 24 und 32 DSGVO verpflichtet. Ihre Daten werden nur innerhalb der EU verarbeitet. Wir speichern die sie betreffenden personenbezogenen Daten ausschließlich im Rahmen gesetzlicher Verpflichtungen. Jeder Kunde, der personenbezogene Daten an die U. LISKO GMBH weitergibt hat gem. Kapitel III DSGVO ein Recht auf Information gemäß Art. 12/13 DSGVO, Auskunft gemäß Art. 15 DSGVO sowie auf Berichtigung oder Löschung personenbezogener Daten und Einschränkung der Verarbeitung gemäß DSGVO. Im Falle einer Beschwerde können sie sich an die zuständige Behörde (Datenschutzbehörde, Wickenburggasse 8, 1080 Wien) wenden. Zur Befriedigung Ihrer Betroffenenrechte verwenden Sie bitte die E-Mailadresse datenschutz@lisko.at. Wir werden Ihr Begehren nach erfolgreicher Identitätsfeststellung fristgerecht bearbeiten.

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